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Mobil mit Alpha-1-Antitrypsin-Mangel

Es ist uns eine Herzensangelegenheit, dass Sie Unterstützung finden, um mobil bleiben und weiterhin reisen zu können. Sollten Sie im europäischen Ausland doch einmal behandelt werden müssen, finden Sie Informationen bei der nationalen Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.

Nachfolgend finden Sie interessante Artikel zum Themenkomplex Mobilität:

Rechte von Schwerbehinderten im öffentlichen Personenverkehr

Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden (§§ 145 ff. Sozialgesetzbuch IX). Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G (Grad der Behinderung mindestens 50), aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird vom Versorgungsamt bei der Feststellung einer Behinderung geprüft. Schwerbehinderte Menschen, die freifahrtberechtigt sind, erhalten einen Schwerbehindertenausweis in grün-orange. Nahverkehr heißt: alle Transportmittel in Verkehrsverbünden, alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn bundesweit. Darüber hinaus gilt diese Regelung bei vielen Privatbahnen und anderen privaten Verkehrsunternehmen, sogar bei manchen historischen Bahnen. Diese Regelung gilt seit dem 01.09.2011; die alte Begrenzung auf Strecken bis maximal 50 km vom Wohnort ist seither entfallen. Von den schwerbehinderten Menschen, die von der unentgeltlichen Beförderung Gebrauch machen wollen, wird eine Eigenbeteiligung von 72 Euro jährlich (36 Euro halbjährlich) erhoben. Dafür wird eine Wertmarke ausgegeben, die zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Freifahrtberechtigung dient. Einkommensschwache (insbes. Grundsicherungsempfänger) sowie blinde und hilflose Menschen sind von der Eigenbeteiligung befreit. Die unentgeltliche Beförderung gilt nur für den Nahverkehr. Im Fernverkehr müssen schwerbehinderte Menschen normal bezahlen. Wer berechtigt ist, eine Begleitperson mitzunehmen (Merkzeichen B), kann dies sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr kostenfrei tun.

Wir helfen Ihnen bei Fragen zu:

Begleitpersonen und Begleithunde

Ist ein behinderter Mensch zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, fährt die Begleitperson im Nah- und Fernverkehr kostenlos mit, selbst dann, wenn der Behinderte keine Wertmarke gekauft hat. Voraussetzung ist, dass es sich um eine geeignete Begleitperson handelt. Sie muss in der Lage sein, die notwendige Hilfe und Unterstützung zu leisten. Außerdem kann ein Hund mitgenommen werden. Wie für alle anderen Fahrgäste auch gilt für behinderte Menschen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr die allgemeine Beförderungspflicht der Verkehrsunternehmer. Sie erstreckt sich auf das Reisegepäck, Rollstühle und andere Hilfsmittel.

Weitere Informationen.

Einheitlicher Schlüssel für öffentliche Behindertentoiletten

Der CBF Darmstadt (Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt  e.V.) ist ein kommunaler Selbsthilfeverein. Auf Initiative von Mitgliedern dieses Vereins entstand  ca. 1986 die Idee, ein einheitliches Schließsystem für alle öffentlichen Behindertentoiletten zu entwickeln und die passenden Schlüssel nur an Betroffene auszugeben. Der Verein konnte die Verantwortlichen, die für die Verwaltung der Autobahn-Raststätten zuständig waren überzeugen, ihre Toiletten mit einem einheitlichen Schließsystem zu versehen.  Im Laufe der Zeit wurde viel Überzeugungsarbeit geleistet. Inzwischen sind in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland die behindertengerechten Toiletten mit den entsprechenden Schließzylindern ausgestattet. Österreich, die Schweiz und andere europäische Länder beteiligen sich ebenfalls.

Wir Behinderte haben es dem CBF Darmstadt zu verdanken, dass wir öffentliche Toiletten benutzen können, die funktionsfähig und sehr sauber sind.

Sie erhalten diesen „EURO-WC-Schlüssel“ exklusiv  vom CBF Darmstadt. Er wird ausschließlich an Behinderte ausgehändigt, die auf diese Toiletten angewiesen sind.

Behinderte mit einem deutschen Schwerbehindertenausweis, die einen GdB von mindestens 70 und das Merkzeichen G nachweisen erhalten diesen Schlüssel ebenso wie Behinderte mit den Merkzeichen aG, B, H oder Bl. Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind, z.B. an Multipler Sklerose, Colitus ulcerosa oder Morbus Crohn leiden und keinen Ausweis besitzen, müssen ihre Beeinträchtigung mit einem entsprechenden Arztbericht nachweisen.

Bei unserer letzten Reise durfte ich schon von den Vorzügen des EURO-Schlüssels profitieren, ich bin den Mitgliedern des CBF Darmstadt sehr dankbar.

Um den Schlüssel zu erhalten, habe ich eine Kopie (Vorder- und Rückseite) meines Schwerbehindertenausweises zusammen mit einer kurzen schriftlichen Bestellung an den CBF Darmstadt geschickt und kurz darauf den Schlüssel erhalten. Er kostet 20,- EUR, die nach Erhalt des Schlüssels überwiesen werden müssen.

Anschrift:

CBF Darmstadt e.V.
Pallaswiesenstr. 123a
64293 Darmstadt
Tel.: 06151 /  8122 – 0

Oder per Mail: bestellung@cbf-darmstadt.ev
Herzliche Grüße, Ihre Elke Sädtler-Lison

Reisen für Alle

Das Projekt Reisen für Alle bietet Tipps (für Urlaubsreisen, Ausflüge, Besichtigungen u. ä.) für Behinderte mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen, d. h. es verspricht barrierefreien Tourismus. Die zertifizierten Angebote für unterschiedliche Kategorien (z.B. Hotels, Museen, Restaurants…) kann man auf der Website aufsuchen und nach Bundesländern und Ausstattungsmerkmalen filtern (Beispiel: Ich suche in Hannover ein Museum mit Behindertenparkplätzen und einem Aufzug für Rollstühle).

Dieses Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Bundestages.  Jede / jeder, der sich für ein Angebot interessiert, kann hier sicher sein, dass die versprochenen Angaben zur Barrierefreiheit nach einem bundeseinheitlichen Kennzeichnungssystem von speziell geschulten, unabhängigen Personen erhoben worden sind. Die Informationen der touristischen Anbieter sind verlässlich, d.h. man findet tatsächlich das am Ort vor, was im Prospekt versprochen wurde.

Ziel der Entwickler dieses Projekts ist es, weitere Schritte zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen  vorzunehmen.  Die Tourismusbranche soll sich besser auf die stark wachsende Gruppe  älterer, aktivitäts- und mobilitätseingeschränkter Menschen einstellen.

Dieses Projekt existiert seit 2011 und soll kontinuierlich weiterentwickelt werden, d.h. um weitere barrierefreie Angebote und Dienstleistungen erweitert werden.  Für das Projekt verantwortlich sind das Deutsche Seminar für Tourismus Berlin e.V. (DSFT) und die Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (Natko).

Quelle vgl.: www.natko.de

Europäischer Notfall Ausweis (ENA)

Im Europäischen Notfall Ausweis können chronische Erkrankungen, schwere Operationen, Überempfindlichkeiten gegenüber Medikamenten, Impfungen, lebensnotwendige Medikamente sowie die Blutgruppe eingetragen werden. So wissen Notärzte und Rettungsdienste bei Unfällen oder medizinischen Notfällen alles über Ihre medizinischen Risikofaktoren. Der Ausweis ist in neun Sprachen verfasst. Gegen eine geringe Schutzgebühr ist der Ausweis erhältlich über die Arztpraxis, die Apotheke oder direkt vom Verlag (Deutscher Bundesverlag, Postfach 1320, 53030 Bonn).

Europäischen Notfall Ausweis online bestellen.

Weitere hilfreiche Informationen

Reisen für Alle – Bahnfahren ohne Barrieren

Vorteile und Ermäßigungen für Menschen mit Schwerbehindertem Ausweis.

Empfehlung: Reisebüro mit Beratungskompetenz bei der Sauerstoffversorgung im Urlaub

Das Reisebüro Travelstar aus Wasserburg übernimmt in Zusammenarbeit mit der Firma Linde Gas Therapeutics GmbH die  Organisation und die Durchführung der Sauerstoffversorgung ausserhalb der üblichen häuslichen Versorgung am Reiseziel.

Sie planen eine Flugreise? Hier finden Sie Informationen der European Lung Foundation (ELF) auf Englisch

Urlaub ohne Hindernisse – ein Projekt des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK)

Urlaub mit dem Rollstuhl – kein Problem: neue und bewährte Reiseziele für Menschen mit Körperbehinderung stellt der Bundesverband  Selbsthilfe Körperbehinderter, BSK-Reisen, in seinem kostenlosen Katalog „BSK-Urlaubsziele 2017“ vor.

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