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Aufnahme von Inhalativa in die Substitutionsausschlussliste!

AutorIn

Alpha1 Deutschland e.V.

Unterstützen Sie die Petition an den Deutschen Bundestag:

Bei Medikamenten zum Inhalieren muss der Arzt nicht nur den notwendigen Wirkstoff und die Dosis bestimmen, sondern sich auch über den Inhalator Gedanken machen. Es gibt auf dem Markt verschiedene Inhalator-Typen, die zum Teil das gleiche Medikament enthalten. Die Inhalationstechnik kann für verschiedene Inhalatoren stark variieren. Nicht jeder Patient kann mit jedem beliebigem Inhalator optimal inhalieren.

Der Apotheker ist jedoch verpflichtet je nach Wunsch der Krankenkasse das verschriebene Präparat ohne Rücksicht auf den Inhalator gegebenenfalls auszutauschen, wenn der Wirkstoff übereinstimmt. Dann erhält der Patient/die Patientin zwar den verschriebenen Wirkstoff aber einen neuen unbekannten Inhalator.

Deshalb hat die Deutsche Atemwegsliga gemeinsam mit Patientenorganisationen eine Petition beim Bundestag veranlasst.

In der eingereichten Petition geht es um das Austauschverbot genannt Substitutionsverbot. Das bedeutet, dass der individuell verordnete Inhalator in der Apotheke nicht ausgetauscht werden darf.

Wir bitten Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift auf der u .g. Internetseite des Deutschen Bundestages bis zum 17.7.2018 zu unterstützen.

Wenn Sie das erste Mal eine Petition des Bundestages unterstützen, müssen Sie sich registrieren. Bitte lassen Sie sich dadurch nicht davon abhalten, diese wichtige Petition zu unterschreiben. Die Registrierung ist aber schnell erledigt.

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