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Thomas Heimann, Mitglied des Vorstandes Alpha1 Deutschland e.V.

Ein kurzes Blitzlicht zum Status der Einführungsprojekte um die elektronische Patientenakte (ePA).

In unserem letzten Journal haben wir in einem kleinen Abriss dargestellt, wie die Ursprungsplanung aus dem Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Ausführenden aussah. Danach sollte zum 01.01.21 die erste, noch wenig funktionale Stufe der ePA zur Verfügung stehen und zum 01.01.22 dann eine erste wirklich nutzbare Version kommen.

Wie sieht es nun nach knapp einem halben Jahr aus?

In regelmäßigen Abständen habe ich in meiner Hausarztpraxis nachgefragt, wie weit es denn um die Fähigkeiten des Praxis-Verwaltungs-Systems stünde, meine ePA auch zu befüllen. Zuletzt habe ich eben gerade wieder ‚rollende Augen‘ geerntet. Da scheint noch nicht viel zu gehen.
Aktuell ist die Anwendung der ePA offenbar nur in einer Testphase mit ausgewählten Praxen in den beiden Regionen Berlin und Westfalen-Lippe in einem Testlauf. Bis 01.07.21 sollen dann aber alle Praxen angeschlossen sein.

Aus einem Fachartikel habe ich die Einschätzung gelesen, dass von den ca. 150 Praxis-Verwaltungs-Systemen, die es in Deutschland geben soll, nur ein sehr kleiner Teil bislang in der Lage ist, ePA Daten auch entsprechend zu übergeben. Da hinkt die Software-Industrie im Updaten ihrer Arztpraxen wohl noch etwas hinterher. Es stellt sich die Frage, wer mit welchen Mitteln dort beschleunigend einwirken kann. Das Ministerium, die KBV, der einzelne Arzt als Vertragspartner?
Die ePA-App meiner Krankenkasse habe ich zwischenzeitlich heruntergeladen und auf meinem Smartphone installiert. Aktuell warte ich noch auf die postalische PIN, um das dann auch nutzen zu können. Wenn meine Ärzte aber noch gar nicht Informationen in meine ePA eintragen können und ich ‚nur‘ meine eigenen Altdaten per manuellem Upload eintragen kann, habe ich gefühlt erst einmal überhaupt keinen Gewinn, sondern nur zusätzlichen Aufwand.

Spannend bleibt auch der Plan, ab 01.01.22 in der ePA den digitalen Impfpass, das Zahn-Bonusheft, etc. zur Verfügung zu stellen. Mal unabhängig davon, wie die Impf­informationen dort hineinkommen sollen, ist das dann der gleiche Impfpass, der jetzt als ‚digitaler Impfausweis‘ im Zuge der Corona-Impfung entwickelt wird? Oder habe ich dann zwei digitale Impfpässe?

Diese Woche habe ich noch einen Termin bei meinem Pneumologen. Mal schauen, wie weit man dort ist. Es bleibt spannend!

Weitere Informationen zum Stand der Patientenakte seitens der gematik finden sie hier.

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