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Kostenlose Widerspruchsmöglichkeit bei fehlerhaften Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherungsbescheiden

AutorIn

Gabi Niethammer, 2. Vorsitzende Alpha1 Deutschland e.V.

Seit April 2020 greift die Firma „widerspruch.online“ Patienten unter die Arme, wenn die gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherungen die beantragte Leistung abgelehnt haben.

Die Sozialanwälte Felix Korten und Jan-Philippe von Hagen aus Hamburg möchten Versicherten durch diese Plattform die unkomplizierte und kostenfreie Möglichkeit bieten, zu ihrem Recht zu kommen. Wird dem Widerspruch abgeholfen, bezahlt die Krankenkasse die Behandlung oder das Hilfsmittel und erstattet den Anwälten die Kosten für das Einlegen des Widerspruchs. Wird dem Widerspruch hingegen nicht abgeholfen, tragen die Anwälte die Kosten für ihre anwältliche Vertretung. Auf den Patienten kommen keinerlei Kosten zu.

Weitere Informationen unter www.widerspruch.online

Download des Flyers:

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