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Die elektronische Patientenakte ePA kommt

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Thomas Heimann, Vorstandsmitglied

Wir Alphas haben durch unsere Krankheit häufige Arztbesuche. Dabei entstehen oftmals viele Daten und Informationen, die der Hausarzt normalerweise in seinem Praxis-System speichert. Gehe ich nun zu einem weiteren Arzt, z. B. zu meinem Pneumologen, entstehen auch dort in dessen System Dateneinträge zu meinem Gesundheitszustand. Kommen dann noch ein Kontroll-CT dazu oder ein Herzecho oder die Teilnahme an einer Studie, ist leicht vorstellbar, dass es über meinen Gesundheitszustand, insbesondere mit Blick auf die langfristigen Entwicklungen und Verläufe, eine Vielzahl von Daten an verschiedenen Stellen gibt.

Ich habe bisher versucht, meine ‚Messdaten‘ und Arztbriefe immer als Kopie zu bekommen und sie über die Jahre zuhause eingescannt und digital abgelegt. So habe ich wenigstens die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum und über alle beteiligten Institutionen hinweg, meinen Verlauf zu dokumentieren. Vor diesem Hintergrund habe ich in den letzten Jahren die Diskussionen um die Einführung einer ePA mit Spannung verfolgt und gehofft, dass das nun meine zentrale Datenhaltung für meine Krankheit werden wird. Ganz so wie ein „USB-Stick auf der eGK (elektronische Gesundheitskar-te)“ wird es dann aber doch nicht.
Der Gesetzgeber hat am 07.11.2019 das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)“ beschlossen.  Wesentlicher Teil darin ist die Erweiterung der Telematikinfrastruktur. Das ist im Prinzip die technische Basis für ePA oder das eRezept und die Kommunikationsplattform für die Leistungserbringer, wie Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, etc.

Dabei werden Apotheken und Krankenhäusern Fristen zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur gesetzt.

Für Ärzte, die sich nicht anschließen wollen, gibt es einen Honorarabzug.

Das soll die ePA können

„Die ePA kann verschiedene Daten und Dokumentationen enthalten wie etwa:

  • Befunde (u. a. Allergologie- und Laborbefunde)
  • Diagnosen
  • Patienteninformationen
  • Pflegedokumentationen
  • Therapiedokumentationen
  • Zahnbonusheft

Die Akte unterstützt zudem die Übernahme von Informationen aus einer digitalen Gesundheitsanwendung (App auf Rezept). Dazu gehören vor allem Therapieverläufe, Therapiepläne und Therapieergebnisse sowie bereits durchgeführte Datenauswertungen.“ (Informationen aus Webseite der gematik)

Der Patient erteilt die Zugriffsberechtigungen

„Entscheidet sich ein Versicherter für eine elektronische Patientenakte, stehen eingestellte gesundheitsbezogene Dokumente jederzeit denjenigen zur Verfügung, die der Versicherte zum Zugriff berechtigt hat. Die Erteilung zur Zugriffsberechtigung erfolgt wahlweise über eine ePA Anwendung des Versicherten oder in der Praxis durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) inklusive PIN-Eingabe (ad-hoc-Berechtigung).“ (aus Faktenblatt der gematik)

Einführung in vier Stufen

Zum 01.01.2021 wird die erste Stufe eingeführt. Darin ist im Wesentlichen die Patienten-Ärzte-Kommunikation enthalten. Also die Möglichkeit, dass mein Arzt Messdaten und Diagnosen aus seinem Praxissystem auf meine ePA speichern kann. Allerdings scheint es so zu sein, dass die Rechtevergabe bei dieser ersten Version noch nicht sehr ausgeprägt sein wird. Erteile ich die Berechtigung für meinen Hausarzt, kann jeder aus der Praxis lesen, was auf meiner Karte steht.

Erst mit der zweiten Stufe zum 01.01.2022 kommt ein Berechtigungskonzept, bei dem ich dann sehr viel genauer einstellen kann, wer welche Dokumente von mir wie lange sehen kann. Zusätzlich sollen in dieser Stufe weitere Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen hinzukommen, wie Hebammen, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und öffentlicher Gesundheitsdienst. Dazu kommen auch das Passwesen, wie Impfpass, Kinderuntersuchungsheft, Mutterpass und das Zahnbonusheft. Ebenso soll ein Vertreter für den Notfall benannt werden können und es sollen weitere Daten z. B. von den Krankenkassen eingespielt werden können (nur schreiben, nicht lesen!).

In der dritten Stufe (01.01.2023) soll dann der Datenaustausch mit der Forschung angebunden werden und technische Verbesserungen im Datenaustausch mit großen Datenmengen realisiert werden.

Die letzte Stufe (01.01.2024) – aus heutiger Sicht – beinhaltet dann weitere technische Optimierungen, Verbesserungen der Zugriffsrechtesteuerung sowie weitere  Erhöhungen zur Informationssicherheit.

Fazit für mich als Alpha-1-Patient:

Die erste Stufe jetzt zum 01.01.2021 ist wirklich nur ein erster Schritt in die neue Technik. Als Interessierter an solchen Systemen werde ich mir die ePA sicherlich von  meiner Krankenkasse holen und ‚mal probieren‘, wie das so geht mit meinem Hausarzt und meiner Pneumologin. Richtig nutzen werde ich das aber bestimmt erst, wenn ich in der zweiten Stufe auch klarer die Zugriffsrechte auf meine Daten setzen kann.
Was mir noch fehlt in der ganzen Diskussion um die ePA ist der Teil, in dem ich meine ‚gebunkerten‘ Daten, die ich über viele Jahre hier zuhause gesammelt habe, auch in  die ePA einstellen kann, um sie meinen Ärzten entsprechend zur Verfügung zu stellen. Und daraus wiederum ergibt sich für mich die Frage, ob ein Arzt eine Diagnose eines anderen Arztes überhaupt sehen will, oder ob er nicht sowieso immer erst einmal ‚selber misst und diagnostiziert‘. Für Medikamenten- und Therapiepläne und Pässe ist es sicherlich sinnvoll, diese an einer Stelle zu haben.

Das bleibt spannend.

Informationen zusammengestellt aus Veröffentlichungen der gematik, BMG, KBV und dem Ärzteblatt.

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